BERUFSAUSBILDUNG PFLEGEASSISTENZ | PFLEGEASSISTENTIN | PFLEGEASSISTENT
(gem. BGBI I Nr. 8/2016) - Anmerkung: Vormals Ausbildung zur_zum Pflegehelfer_in gem. BGBl I Nr. 108/1997)
Kranke Menschen, aber auch Menschen mit körperlicher Behinderung haben ein Recht darauf, optimal gepflegt und betreut zu werden. Diese Tätigkeit wird von Pflegeassistent_innen kompetent und professionell durchgeführt.
Während der Ausbildung wird neben der Vermittlung der notwendigen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten auch großes Augenmerk auf Ihre persönliche Gesundheitsvorsorge im späteren Berufsalltag gelegt.