BERUFSAUSBILDUNG ZUM_ZUR STAATLICH ANERKANNTEN RETTUNGSSANITÄTER_IN
gemäß Sanitätergesetz BGBl. Nr. 30/2002
Die Ausbildung zum_zur Rettungssanitäter_in wird als Tageskurs angeboten. Im Stundenplan ist das Berufsmodul, das Voraussetzung für die berufsmäßige Ausübung der Tätigkeit als Rettungs- oder NotfallsanitäterIn ist, integriert.
Nach der erfolgreichen Abschlussprüfung haben Sie alle Voraussetzungen bez. Theorie und Praxis für eine berufliche Tätigkeit im Rettungsdienst erfüllt.